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Anrechnung und BAföG

Überprüfung und Unterzeichnung von BAföG-Bescheinigungen

Lehramt und Hauptfach Erziehungswissenschaft

Sie können die Leistungspunktebescheinigung (erhältlich über die Zentrale Prüfungsverwaltung im Team 5) direkt dem BAföG-Amt vorlegen!

Anrechnung von Studienleistungen

Lehramt

Für einen zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.

Der Adressat des Formulars ist der Prüfungsausschuss Lehramt. 

Vorsitzende des Prüfungsausschusses
  • Die Einreichung des Antrages erfolgt nach einer Sichtung der Unterlagen durch:
Für Bildungswissenschaften in den Schulformen GyGe, HRSGe, G und SP
Für Bildungswissenschaften in der Schulform BK
Für das Unterrichtsfach Sozialpädagogik
Für das Unterrichtsfach Psy­cho­lo­gie

Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt mit einem entsprechenden Bewerbungsantrag. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Win­ter­semester) und 15.03. (für das Sommer­semester).

Weiterführende Informationen sowie den Bewerbungsantrag finden Sie auf den Webseiten der TU Dort­mund.

Hauptfach Erziehungswissenschaft

Für einen zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.

Bitte stellen Sie einen formalen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit allen Unterlagen an den Prüfungsausschuss BA/MA Er­zie­hungs­wiss­en­schaft.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: 

Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt mit einem entsprechenden Bewerbungsantrag. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Win­ter­semester) und 15.03. (für das Sommer­semester).

Weiterführende Informationen sowie den Bewerbungsantrag finden Sie auf den Webseiten der TU Dort­mund