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Promotion und Habilitation

Promotion

Der Doktorgrad der Fakultät Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, Psy­cho­lo­gie und Bil­dungs­for­schung wird aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen. Zuständig für das Promotionsverfahren ist der Promotionsausschuss der Fakultät.

Habilitation

Die Habilitation ist eine Hochschul- und Berufszulassungsprüfung. Sie befähigt die Betreffende / den Betreffenden an einer Hochschule selbstständig zu lehren und zu forschen.

Habilitationsordnung der Universität Dortmund, Stand 02.07.1993

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