Promotion und Habilitation
Promotion
Der Doktorgrad der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung wird aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen. Zuständig für das Promotionsverfahren ist der Promotionsausschuss der Fakultät.
- Aktuelle Promotionsordnung (Erziehungswissenschaft, Psychologie) (Stand 08.02.2011 bzw. 08.05.2013)
- Orientierungsvorgaben für anerkennungsfähige Leistungen
- Strukturiertes Promotionsprogramm der Fakultät
- Antrag auf Zulassung zur Promotion in Erziehungswissenschaft PromO 2011
- Bescheinigung zur Vorlage im Zentrum für Studienangelegenheiten
- Formular zum Nachweis von promotionsvorbereitenden Studien in Erziehungswissenschaft
- PromO 2011 Formular für die Einreichung der Dissertation in Erziehungswissenschaft
- PromO 2008 Formular für die Einreichung der Dissertation in Erziehungswissenschaft
Bitte beachten Sie, dass die älteren Promotionsordnungen beim Geschäftsführer für den Promotionssausschuss, Herrn Prof. Dr. Kauder, einsehbar oder alternativ über die Amtlichen Mitteilungen der TU Dortmund abrufbar sind.
- Aktuelle Promotionsordnung (Erziehungswissenschaft, Psychologie) (Stand 08.02.2011 bzw. 08.05.2013)
- Orientierungsvorgaben für anerkennungsfähige Leistungen
- Strukturiertes Promotionsprogramm der Fakultät
- Antrag auf Zulassung zur Promotion in Psychologie PromO 2011
- Bescheinigung zur Vorlage im Zentrum für Studienangelegenheiten
- Formular zum Nachweis von promotionsvorbereitenden Studien in Psychologie
- PromO 2011 Formular für die Einreichung der Dissertation in Psychologie
- PromO 2010 Formular für die Einreichung der Dissertation in Psychologie
- PromO 1985 Formular für die Einreichung der Dissertation in Psychologie
Bitte beachten Sie, dass die älteren Promotionsordnungen beim Geschäftsführer für den Promotionssausschuss, Herrn Prof. Dr. Kauder, einsehbar oder alternativ über die Amtlichen Mitteilungen der TU Dortmund abrufbar sind.
Habilitation
Die Habilitation ist eine Hochschul- und Berufszulassungsprüfung. Sie befähigt die Betreffende / den Betreffenden an einer Hochschule selbstständig zu lehren und zu forschen.
Habilitationsordnung der Universität Dortmund, Stand 02.07.1993