Anerkennung von Leistungen im Bereich Bildungswissenschaften

Grundschule, GyGe, HRSGe und Sonderpädagogik
Dieses Informationsblatt erläutert das Verfahren zur Anerkennung von Leistungen im Bereich Bildungswissenschaften. Die Prüfung von Einzelfällen erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Prüfungsausschuss.
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Informationen zu den an der TU angebotenen Studiengängen, zur Einschreibung/Einstufung/Höherstufung/NC;Umschreibung/Exmatrikulation (inkl. NC, Anzahl benötigter LPs und Fristen), möglicher Nichtstudierbarkeit von Studiengängen aufgrund von Fehlversuchen, möglicher Kombinationen, Doppel- oder Spagatstudiengänge, Masteräquivalenzen, Möglichkeiten zur Verkürzung von Studiengängen und die Ansprechpartner*innen für die jeweiligen Studiengänge erhalten Sie beim Studierendensekretariat .
Beratungen zum Lehramt bietet das DoKoLL an.
Für die Anerkennung von Leistungen im Bereich BiWi ebenso wie für die Prüfung von möglichen Anrechnungen im In- und Ausland senden Sie den Antrag (auf der Homepage der Fak12 unter Anrechnungen und Bafög, zusammen mit einem Nachweis über die anzuerkennenden Leistungen (z.B. ToR oder BOSS-Auszug) per Mailanhang (bitte alles in einer Mail, auch wenn Sie Teile bereits gesendet haben) an PD Dr. Simone Austermann. Bei einer Anerkennung aus dem Ausland wird zusätzlich die inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung (z. B. aus einem Modulhandbuch) auf Englisch benötigt.
Checkliste:
- Antrag herunterladen
- Nachweise beifügen (z. B. ToR, BOSS-Auszug, Screenshots oder Scans)
- alles in einer Mail (ggf. in mehreren Paketen hintereinander, immer mit dem gleichen Anschreiben)
- Ausland: Modulbeschreibung auf Englisch
Wichtige Einschränkungen
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits ein Prüfungsverfahren eines Moduls an der TU begonnen haben, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich (Anerkennungsordnung § 6 Absatz 3).

Wenn Sie für eine TU-interne Anerkennung einen BOSS-Auszug benötigen (und selbst nicht mehr darauf zugreifen können), wenden Sie sich an das ZFS, Team 5.
Bei einer externen Anerkennung senden Sie das ToR (Transcript of Records). Auch Nachweise anderer Art (z.B. Mailbestätigung durch Lehrpersonen) können gesendet werden.
Die Anerkennung richtet sich nach inhaltlicher Äquivalenz, die Anzahl der credits/Leistungspunkte wird nachrangig berücksichtig. Die Anerkennung erfolgt in Anlehnung an den § 63a Abs. 1 HG NRW.
Bei einem TU internen Wechsel werden schulformenübergreifend die Module Kernmodul 1, Kernmodul 2 und DiF (jeweils auch nur Einzelleistungen) anerkannt.
Die in Frage kommenden Veranstaltungen finden Sie durch einen Vergleich der Studienverlaufsempfehlung für den gewünschten Studiengang (ggf. +Modulbeschreibung) mit dem Angebot Ihrer derzeitigen Universität.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Leistungen anerkennbar oder wie zuordbar sind, hängen Sie die Nachweise einfach an und weisen in der Mail auf mögliche Ergänzungen hin. Fragen können Sie bei Bedarf per Mail stellen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits ein Prüfungsverfahren eines Moduls an der TU begonnen haben, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich (Anerkennungsordnung § 6 Absatz 3).
Die Anerkennung des Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) regelt das Praktikumsbüro im DoKoLL bzw. für LA Sonderpädagogik der Prüfungsausschuss LA Sonderpädagogik.
Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums (BFP) regelt das Fach.
Das Praxissemester (im Master) regelt das DoKoLL:
Das Modul DaZ ist nicht Teil des Bereichs BiWi. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Kameyama .
Für die Anerkennung für das Lehramt Berufskolleg wenden Sie sich an Frau Dr. Anne Busian .
Der bearbeitete Antrag muss von Ihnen, wenn Sie bereits korrekt eingeschrieben sind, im ZFS, Team 5 (Prüfungsamt) eingereicht werden. Sollten Sie sich noch im Umschreibeprozess befinden, reichen Sie ihn im Studierendensekretariat ein.





