Anerkennung Bildungswissenschaften
Grundschule, GyGe, HRSGe und Sonderpädagogik

Bereits erbrachte Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr Studium anerkannt werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Verfahren in den Bildungswissenschaften für die Lehramtsstudiengänge Grundschule, HRSGe, GyGe und Sonderpädagogik.
Informationen zu den an der TU angebotenen Studiengängen, zur Einschreibung/Einstufung/Höherstufung/NC;Umschreibung/Exmatrikulation (inkl. NC, Anzahl benötigter LPs und Fristen), möglicher Nichtstudierbarkeit von Studiengängen aufgrund von Fehlversuchen, möglicher Kombinationen, Doppel- oder Spagatstudiengänge, Masteräquivalenzen, Möglichkeiten zur Verkürzung von Studiengängen und die Ansprechpartner*innen für die jeweiligen Studiengänge erhalten Sie beim Studierendensekretariat .
Beratungen zum Lehramt bietet das DoKoLL an.
Sie sind sich unsicher, ob eine noch nicht erbrachte Leistung später anerkannt werden kann?
In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, eine potenzielle Anerkennung bereits vor dem Erwerb der Leistung prüfen zu lassen. So erhalten Sie eine erste fachliche Einschätzung und können Ihre Studienplanung besser vorbereiten.
Für eine Vorprüfung senden Sie bitte:
- eine Gegenüberstellung der geplanten Leistung und der gewünschten Anerkennung (direkt in der E-Mail oder als Anhang),
- die Modulbeschreibung der noch zu erbringenden Leistung
in einer Mail (auch wenn Sie Teile bereits gesendet haben) an PD Dr. Simone Austermann.
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach denselben fachlichen Kriterien wie ein regulärer Anerkennungsantrag. Da die Leistung jedoch noch nicht erbracht wurde, ersetzt diese Vorprüfung keinen späteren Anerkennungsantrag. Nach erfolgreichem Abschluss der Leistung ist die Anerkennung regulär zu beantragen.
Für die Anerkennung von Leistungen im Bereich BiWi Anrechnungen im In- und Ausland senden Sie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, zusammen mit einem Nachweis über die anzuerkennenden Leistungen (z.B. ToR oder BOSS-Auszug) per Mailanhang in einer Mail (auch wenn Sie Teile bereits gesendet haben) an PD Dr. Simone Austermann. Bei einer Anerkennung aus dem Ausland wird zusätzlich die inhaltliche Beschreibung der Veranstaltung (z. B. aus einem Modulhandbuch) auf Englisch benötigt.
Checkliste:
- Antrag herunterladen
- Nachweise beifügen (z. B. ToR, BOSS-Auszug, Screenshots oder Scans)
- alles in einer Mail (ggf. in mehreren Paketen hintereinander, immer mit dem gleichen Anschreiben)
- Ausland: Modulbeschreibung auf Englisch
Wichtige Einschränkung: Wenn Sie bereits ein Prüfungsverfahren eines Moduls an der TU begonnen haben, ist einer Anerkennung nicht mehr möglich (Anerkennungsordnung § 6 Absatz 3).
Diese Regelung beruht auf Prüfungsrecht. Auch wenn die Möglichkeit einer Anerkennung erst später bekannt wird, kann ein bereits begonnenes Prüfungsverfahren nicht rückwirkend aufgehoben werden.

Wenn Sie für eine TU-interne Anerkennung einen BOSS-Auszug benötigen (und selbst nicht mehr darauf zugreifen können), wenden Sie sich an das ZFS, Team 5.
Bei einer externen Anerkennung senden Sie das ToR (Transcript of Records). Auch Nachweise anderer Art (z.B. Mailbestätigung durch Lehrpersonen) können gesendet werden.
Die Anerkennung richtet sich nach inhaltlicher Äquivalenz, die Anzahl der credits/Leistungspunkte wird nachrangig berücksichtig. Die Anerkennung erfolgt in Anlehnung an den § 63a Abs. 1 HG NRW.
Bei einem TU internen Wechsel werden schulformenübergreifend die Module Kernmodul 1, Kernmodul 2 und DiF (jeweils auch nur Einzelleistungen) anerkannt.
Die in Frage kommenden Veranstaltungen finden Sie durch einen Vergleich der Studienverlaufsempfehlung für den gewünschten Studiengang (ggf. +Modulbeschreibung) mit dem Angebot Ihrer derzeitigen Universität.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Leistungen anerkennbar oder wie zuordbar sind, hängen Sie die Nachweise einfach an und weisen in der Mail auf mögliche Ergänzungen hin. Fragen können Sie bei Bedarf per Mail stellen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits ein Prüfungsverfahren eines Moduls an der TU begonnen haben, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich (Anerkennungsordnung § 6 Absatz 3).
Die Anerkennung des Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) regelt das Praktikumsbüro im DoKoLL bzw. für LA Sonderpädagogik der Prüfungsausschuss LA Sonderpädagogik.
Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums (BFP) regelt das Fach.
Das Praxissemester (im Master) regelt das DoKoLL:
Das Modul DaZ ist nicht Teil des Bereichs BiWi. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Kameyama .
Für die Anerkennung für das Lehramt Berufskolleg wenden Sie sich an Frau Dr. Anne Busian .
Der bearbeitete Antrag muss von Ihnen, wenn Sie bereits korrekt eingeschrieben sind, im ZFS, Team 5 (Prüfungsamt) eingereicht werden. Sollten Sie sich noch im Umschreibeprozess befinden, reichen Sie ihn im Studierendensekretariat ein.
Schnellzugriff: Die wichtigsten Infos gebündelt zum Herunterladen.
Informationen zur Anerkennung (Biwi: GyGe, Grundschule, HRSGe, Sonderpädagogik)





