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Anrechnung und Anerkennung

Anerkennung und Anrechnung werden im Studienalltag häufig gemeinsam genannt. Gemeint ist damit das Verfahren, mit dem bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für Ihr Studium berücksichtigt werden können.

Wenn Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr Studium berücksichtigt werden.

Worum geht es? © targya

Anerkennung bedeutet, dass geprüft wird, ob bereits erbrachte Leistungen fachlich für Ihr Studium verwendet werden können. Dabei wird beispielsweise betrachtet, welche Inhalte, Kompetenzen oder Qualifikationsziele erworben wurden. Die Entscheidung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Prüfungsausschuss oder eine von ihm beauftragte Person.

Anrechnung bezeichnet die formale Umsetzung dieser Entscheidung im Studium. Dazu gehört beispielsweise die Verbuchung anerkannter Leistungen oder die Einstufung in ein höheres Fachsemester. An diesen Schritten können weitere Stellen der Universität beteiligt sein, beispielsweise das Studierendensekretariat.

Bitte beachten!

Wichtige Einschränkung: Wenn Sie bereits ein Prüfungsverfahren eines Moduls an der TU begonnen haben, ist einer Anerkennung nicht mehr möglich (Anerkennungsordnung § 6 Absatz 3).

Diese Regelung beruht auf Prüfungsrecht. Auch wenn die Möglichkeit einer Anerkennung erst später bekannt wird, kann ein bereits begonnenes Prüfungsverfahren nicht rückwirkend aufgehoben werden.

Richtig wichtig! © targya

Lehramt

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bitte beachten Sie, bei einer Anerkennung im Lehramt muss für jedes Fach ein einzelner Antrag gestellt werden. 

Die Anerkennung des Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) regelt das Praktikumsbüro im DoKoLL  bzw. für LA Sonderpädagogik der Prüfungsausschuss LA Sonderpädagogik.  

Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums (BFP) regelt das Fach.

Das Praxissemester (im Master) regelt das DoKoLL

Das Modul DaZ ist nicht Teil des Bereichs BiWi. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Kameyama .

Hauptfach Erziehungswissenschaft

Für einen zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.

Bitte stellen Sie einen formalen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit allen Unterlagen an den Prüfungsausschuss BA/MA Er­zie­hungs­wiss­en­schaft.

Vorsitzende des Prüfungsausschusses: