Anrechnung und Anerkennung
Anerkennung und Anrechnung werden im Studienalltag häufig gemeinsam genannt. Gemeint ist damit das Verfahren, mit dem bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für Ihr Studium berücksichtigt werden können.
Wenn Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr Studium berücksichtigt werden.

Anerkennung bedeutet, dass geprüft wird, ob bereits erbrachte Leistungen fachlich für Ihr Studium verwendet werden können. Dabei wird beispielsweise betrachtet, welche Inhalte, Kompetenzen oder Qualifikationsziele erworben wurden. Die Entscheidung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Prüfungsausschuss oder eine von ihm beauftragte Person.
Anrechnung bezeichnet die formale Umsetzung dieser Entscheidung im Studium. Dazu gehört beispielsweise die Verbuchung anerkannter Leistungen oder die Einstufung in ein höheres Fachsemester. An diesen Schritten können weitere Stellen der Universität beteiligt sein, beispielsweise das Studierendensekretariat.
Bitte beachten!
Wichtige Einschränkung: Wenn Sie bereits ein Prüfungsverfahren eines Moduls an der TU begonnen haben, ist einer Anerkennung nicht mehr möglich (Anerkennungsordnung § 6 Absatz 3).
Diese Regelung beruht auf Prüfungsrecht. Auch wenn die Möglichkeit einer Anerkennung erst später bekannt wird, kann ein bereits begonnenes Prüfungsverfahren nicht rückwirkend aufgehoben werden.

Lehramt
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie, bei einer Anerkennung im Lehramt muss für jedes Fach ein einzelner Antrag gestellt werden.
Die Anerkennung des Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) regelt das Praktikumsbüro im DoKoLL bzw. für LA Sonderpädagogik der Prüfungsausschuss LA Sonderpädagogik.
Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums (BFP) regelt das Fach.
Das Praxissemester (im Master) regelt das DoKoLL:
Das Modul DaZ ist nicht Teil des Bereichs BiWi. Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Kameyama .
PD Dr. Simone Austermann simone.austermann@tu-dortmund.de +49 231 755 5353
Dr. Anne Busian anne.busian@tu-dortmund.de +49 231 755 6195
Prof. Dr. Uwe Uhlendorff uwe.uhlendorff@tu-dortmund.de +49 231 755 7102
Dr. Anke Hufer-Thamm anke.hufer-thamm@tu-dortmund.de
Hauptfach Erziehungswissenschaft
Für einen zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.
Bitte stellen Sie einen formalen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit allen Unterlagen an den Prüfungsausschuss BA/MA Erziehungswissenschaft.
Vorsitzende des Prüfungsausschusses:





