Anrechnung und BAföG
Überprüfung und Unterzeichnung von BAföG-Bescheinigungen
Lehramt und Hauptfach Erziehungswissenschaft
Sie können die Leistungspunktebescheinigung (erhältlich über die Zentrale Prüfungsverwaltung im Team 5) direkt dem BAföG-Amt vorlegen!
Anrechnung von Studienleistungen
Lehramt
Für einen zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.
- Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Stellen Sie den Antrag bitte per E-Mail an den Prüfungsausschuss an die dezentrale E-Mailadresse und NICHT an Einzelpersonen!
Der Adressat des Formulars ist der Prüfungsausschuss Lehramt.
- Die Einreichung des Antrages erfolgt nach einer Sichtung der Unterlagen durch:
Für Bildungswissenschaften in den Schulformen GyGe, HRSGe, G und SP
Für Bildungswissenschaften in der Schulform BK
Für das Unterrichtsfach Sozialpädagogik
Für das Unterrichtsfach Psychologie
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt mit einem entsprechenden Bewerbungsantrag. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und 15.03. (für das Sommersemester).
Weiterführende Informationen sowie den Bewerbungsantrag finden Sie auf den Webseiten der TU Dortmund.
Hauptfach Erziehungswissenschaft
Für einen zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.
Bitte stellen Sie einen formalen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mit allen Unterlagen an den Prüfungsausschuss BA/MA Erziehungswissenschaft.
Vorsitzende des Prüfungsausschusses:
Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt mit einem entsprechenden Bewerbungsantrag. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und 15.03. (für das Sommersemester).
Weiterführende Informationen sowie den Bewerbungsantrag finden Sie auf den Webseiten der TU Dortmund.